Ortsrat spricht sich für eine Umgemeindung des Ortsteils Rappweiler-Zwalbach aus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den zurückliegenden Monaten bin ich häufig gefragt worden, wann die Einwohnerbefragung über die Gemeinde-Zugehörigkeit von Rappweiler-Zwalbach stattfinden würde.
Am 29.11.2021 hatte ja der Ortsrat beantragt, eine Einwohnerbefragung durchzuführen, bei der die wahlberechtigte Bevölkerung von Rappweiler-Zwalbach ihre Meinung äußern kann, ob Rappweiler-Zwalbach weiter zur Gemeinde Weiskirchen gehören oder an die Gemeinde Losheim am See angeschlossen werden soll. Dieser Antrag wurde mit der Begründung, er sei rechtswidrig, da sich die Befragung nur auf einen einzelnen Gemeindebezirk und nicht die ganze Gemeinde beziehe, in Hauptausschuss und Gemeinderat erst garnicht behandelt. Deshalb habe ich als Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion den Antrag gestellt, die Bevölkerung der Gesamtgemeinde zu befragen, ob sie eine weitere Selbständigkeit der Gemeinde Weiskirchen oder den Zusammenschluss mit einer anderen Kommune wünscht. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat Weiskirchen mit großer Mehrheit abgelehnt, sodass der Gemeinderat es Ihnen verwehrt hat, in demokratischer Abstimmung Ihre Meinung deutlich zu machen. Bei manchem bei uns im Dorf wird das so aufgefasst: „„Die lassen uns nicht abstimmen, weil sie genau wissen, wie wir in Rappweiler-Zwalbach gestimmt hätten, nämlich gegen die Gemeinde Weiskirchen!“
Die Ortsratsmitglieder standen nun vor der Alternative, ob sie die Augen vor der unbefriedigenden Situation verschließen oder den Wähler-Auftrag, sich um eine gute Entwicklung unseres Dorfes zu kümmern, auch in dieser bedeutenden Frage wahrnehmen sollten.
Der Ortsrat war der Ansicht, dass er im Interesse von Rappweiler-Zwalbach angesichts der gravierenden Probleme und der Blockade der beantragten Einwohnerbefragung selbst initiativ werden muss. Bei einer Anwesenheit von sechs von sieben Ortsratsmitgliedern hat der Ortsrat ohne Gegenstimme und bei einer einzigen Enthaltung nach einer erneuten Betrachtung der Situation folgenden Beschluss gefasst:
„Da der Gemeinderat Weiskirchen mehrheitlich verhindert hat, dass die Bevölkerung der Gemeinde und damit auch des Ortsteils Rappweiler-Zwalbach zur Frage der Selbständigkeit der Gemeinde Weiskirchen und der Gemeindezugehörigkeit im Rahmen einer Einwohnerbefragung Stellung nehmen kann, ist der Ortsrat gezwungen, sich für den Ortsteil Rappweiler-Zwalbach mit einem Beschluss an die Landesregierung zu wenden.
Der Ortsrat spricht sich für eine Umgemeindung des Ortsteils Rappweiler-Zwalbach in die Gemeinde Losheim am See zur Kommunalwahl 2024 aus und stellt einen entsprechenden Antrag bei der saarländischen Landesregierung.“
Den Beschluss habe ich der Landesregierung inzwischen mitgeteilt. Die dem vorliegenden Antrag zustimmenden Ortsratsmitglieder sind sich sicher, dabei im Sinne der großen Mehrheit der Bevölkerung von Rappweiler-Zwalbach zu sprechen. Sollte das Innenministerium hieran Zweifel haben, kann es ja eine Einwohnerbefragung durchführen lassen, was ja die ursprüngliche Absicht des Ortsrates war, die durch den Gemeinderat durchkreuzt wurde.
Auch wenn Ihnen die meisten Gründe, die den Ortsrat zu seiner Entscheidung veranlasst haben, bekannt sein dürften, möchte ich Sie dennoch noch einmal an dieser Stelle darüber informieren, warum der Ortsrat zu diesem Beschluss gekommen ist.
Neben fehlenden Zukunftsinvestitionen ist bei uns in Rappweiler-Zwalbach auch ein besonders gravierender Sanierungsstau zur Substanzerhaltung festzustellen. Besonders schwerwiegend ist hier insbesondere der Zustand des Bürgerhauses. Die Gemeinde Weiskirchen ist in den letzten Jahren nicht in der Lage gewesen, die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen und hat auch laut Haushalt 2022 für 2022 und 2023 die notwendigen Mittel nicht vorgesehen. Die finanzielle Lage der Gemeinde Weiskirchen ist katastrophal und andere Projekte in der Gemeinde scheinen wieder einmal Vorrang zu haben.
2007 wurde unter Missachtung aller objektiven Kriterien unsere Grundschule mit Zustimmung des Gemeinderates Weiskirchen geschlossen. Über die aktuelle Schulpolitik habe ich Sie vor einiger Zeit informieren müssen. Mit dem privaten Träger der Förderschule „Soziale und emotionale Entwicklung“ wurde von der Gemeinde Weiskirchen ein 25-jähriger Mietvertrag gegen die ausdrückliche Empfehlung des Ortsrates geschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat ein Schulentwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Um das Schulgebäude von Rappweiler-Zwalbach als Grundschulstandort ausschließen zu können, geht man in der Gemeinde Weiskirchen den zweiten Schritt vor dem ersten und vermietet unser Schulgebäude auf 25 Jahre und vereinbart eine 25-jährige Nutzung des Schulhofes für die Aufstellung von Containern. Der Ortsrat Rappweiler-Zwalbach wurde wieder einmal vom Gemeinderat Weiskirchen einfach überstimmt und es werden damit erneut Planungen in unserem Dorf gegen den ausdrücklichen Willen des Ortsrats vorangetrieben.
Der Ortsrat bemüht sich mit zahlreichen konstruktiven Vorschlägen unser Dorf voranzubringen und die bestehenden Probleme zu lösen. Leider wird kaum etwas davon von der Gemeinde Weiskirchen umgesetzt. Noch schlimmer: Die gesetzlich vorgeschriebene Rückmeldung auf diese Ortsratsempfehlungen erfolgt oft nur auf ausdrückliche Nachfrage, in manchen Fällen sogar auch dann noch nicht.
Man zeigt uns in Rappweiler-Zwalbach auch nicht ausreichend Respekt bei der Benennung des von der selbständigen Gemeinde Rappweiler-Zwalbach gegründeten Wildparks, da dort der Ortsname „Rappweiler-Zwalbach“ ausgeschaltet wurde („Wild- und Wanderpark Weiskirchen“) und auf Kompromissvorschläge noch nicht einmal eine Antwort erfolgt.
Nicht hinnehmbar ist auch, dass der Ortsrat nicht seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann, weil das Ortsratsbudget nur ein Bruchteil dessen ist, was den Dörfern in der Gemeinde Losheim am See zur Verfügung steht. Auch hier ist keine Kompromissbereitschaft von Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit erkennbar.
Dass dann die Bürgerinnen und Bürger für die geringeren Leistungen der Gemeinde Weiskirchen auch noch mehr als anderswo zahlen sollen, bringt dann das Fass endgültig zum Überlaufen. Bei Steuern und Gebühren belastet die Gemeinde Weiskirchen die Bürgerinnen und Bürger stark. Der Gemeinderat Weiskirchen hat nun im Jahr 2022 noch weitreichende Steuererhöhungen beschlossen, die in einer Zeit, wo Preissteigerungen und horrende Energiepreise die Menschen ohnehin stark belasten, einfach nicht hinnehmbar sind. Der Gemeinderat beschloss z.B. die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von 350% auf 450% (Losheim am See: 305 %), der Grundsteuer B von 460% auf 550 % (Losheim am See: 430%) sowie der Gewerbesteuer von 440% auf 460% (Losheim am See: 445%).
Wie auch diese Vergleichszahlen zur Gemeinde Losheim am See zeigen, werden die Menschen dort weit weniger durch die Gemeinde belastet. Die Gemeinde Losheim am See ist im Gegensatz zur Gemeinde Weiskirchen in einem sehr guten Zustand und verfügt nicht nur über wesentlich günstigere Steuersätze, sondern auch über eine große Wirtschaftskraft, solide Gemeindefinanzen, eine deutlich höhere Investitionsfähigkeit, eine ausgezeichnete Familienfreundlichkeit und mehr Selbständigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Ortsteile.
Der Ortsrat Rappweiler-Zwalbach hat mit seinem Antrag an die Landesregierung den ersten Schritt gemacht, dass durch eine veränderte kommunale Zugehörigkeit eine gute Zukunft für unser Dorf möglich wird. Über die weiteren Entwicklungen werde ich Sie informieren.
Ihr Ortsvorsteher Karsten Kiefer